Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen (U2  –  U9 und J1):
Diese Vorsorgen stehen allen Versicherten zu und werden von allen Krankenkassen übernommen. Seit April 2008 existiert in Schleswig-Holstein für die U4 bis zur U9 ein verbindliches Einladungswesen im Rahmen des Kinderschutzgesetzes. Vorsorgeuntersuchungen können nur nach Terminvergabe durchgeführt werden.

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (U10, U11 und J2):
Immer mehr gesetzliche Krankenkassen bieten Ihren Versicherten folgende Vorsorgeuntersuchungen an:

  • U10: 7 – 8 Jahre
    Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von umschriebenen Entwicklungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS).
  • U11: 9 – 10 Jahre
    Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Diese Untersuchung soll u.a. der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen (u.a. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung).
  • J2: 16 – 17 Jahre
    Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Begleitende Beratung bei der Berufswahl.

Unter „Links“ finden Sie eine Liste der Krankenkassen, welche die Kosten übernehmen.

20150704_192529

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

search previous next tag category expand menu location phone mail time cart zoom edit close