Vorsorgeuntersuchungen (U2 – U9 und J1):
Diese Vorsorgen stehen allen Versicherten zu und werden von allen Krankenkassen übernommen. Seit April 2008 existiert in Schleswig-Holstein für die U4 bis zur U9 ein verbindliches Einladungswesen im Rahmen des Kinderschutzgesetzes. Vorsorgeuntersuchungen können nur nach Terminvergabe durchgeführt werden.
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (U10, U11 und J2):
Immer mehr gesetzliche Krankenkassen bieten Ihren Versicherten folgende Vorsorgeuntersuchungen an:
- U10: 7 – 8 Jahre
Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von umschriebenen Entwicklungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS). - U11: 9 – 10 Jahre
Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Diese Untersuchung soll u.a. der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen (u.a. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung). - J2: 16 – 17 Jahre
Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Begleitende Beratung bei der Berufswahl.
Unter „Links“ finden Sie eine Liste der Krankenkassen, welche die Kosten übernehmen.